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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95   

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OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95 (https://dejure.org/1996,15072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.1996 - 7 A 11879/95 (https://dejure.org/1996,15072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 7 A 11879/95 (https://dejure.org/1996,15072)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10359/91

    Klage eines Bürgermeisters gegen Äußerungen eines Ratsmitglieds

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Zudem sei die Formulierung unverhältnismäßig, denn die Amtsträger hätten eine überspitzte Kritik an der Amtsführung grundsätzlich hinzunehmen (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 17. September 1991, DVBl 1992, 449).

    Die Behörde kann sich als Rechtfertigungsgrund für ihre Äußerung zwar nicht auf die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), jedoch auf den allgemeinen Rechtsgedanken der Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, der in § 193 StGB seine positivrechtliche Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 1992, 449, [450]; VGH BW, NVwZ 1986, 327).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgericht läßt sich aus der Begründung des Urteils des Senats vom 17. September 1991 (DVBl 1992, 449) keine Pflicht der Generalstaatsanwaltschaft herleiten, den von dem Kläger geäußerten Verdacht widerspruchslos hinzunehmen.

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Der Anspruch auf Unterlassen herabsetzender Äußerungen eines Hoheitsträgers findet seine Rechtsgrundlage unmittelbar in den Grundrechten, wobei zur näheren Ausgestaltung des Anspruchs auf eine Analogie zu § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG, NJW 1989, 2272, 2273 - Warnung vor Jugendsekten -, OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1991, 2659 - staatsanwaltschaftliche Presseerklärung - VGH BW, NJW 1986, 340).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Für die Entkräftung der Vermutung sind die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem die Motivation des Verletzers von entscheidender Bedeutung (vgl. BGH, NJW 1994, 1281, 1283).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Das Verwaltungsgericht war daher nicht gemäß § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG zwingend verpflichtet, ein Zwischenverfahren lediglich zur Frage der Rechtswegzuständigkeit einzuleiten; ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift liegt also nicht vor (vgl. i.ü. zum Rechtsweg nach § 23 a EGGVG: BVerwG, NJW 1989, 412 ff. - staatsanwaltschaftliche Presseerklärung -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1990 - 7 A 101/89

    Organe der öffentlichen Gewalt; Behauptung rufschädigender Tatsachen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Der Anspruch auf Unterlassen herabsetzender Äußerungen eines Hoheitsträgers findet seine Rechtsgrundlage unmittelbar in den Grundrechten, wobei zur näheren Ausgestaltung des Anspruchs auf eine Analogie zu § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG, NJW 1989, 2272, 2273 - Warnung vor Jugendsekten -, OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1991, 2659 - staatsanwaltschaftliche Presseerklärung - VGH BW, NJW 1986, 340).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1985 - 14 S 942/85

    Abwehranspruch gegen abwertende Äußerungen von Hoheitsträgern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Der Anspruch auf Unterlassen herabsetzender Äußerungen eines Hoheitsträgers findet seine Rechtsgrundlage unmittelbar in den Grundrechten, wobei zur näheren Ausgestaltung des Anspruchs auf eine Analogie zu § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG, NJW 1989, 2272, 2273 - Warnung vor Jugendsekten -, OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1991, 2659 - staatsanwaltschaftliche Presseerklärung - VGH BW, NJW 1986, 340).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80

    Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    So wird denn auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hergeleitet, daß er verpflichtet sei, unberechtigten Angriffen auf die Ehre der Beamten im Zusammenhang mit deren dienstlichen Tätigkeiten zu begegnen (vgl. VGH BW, ZBR 1983, 41).
  • VGH Bayern, 20.07.1995 - 5 CE 95.1273
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
    Solche Angriffe könnten möglicherweise nur im Rahmen der Anfechtung dieses Bescheids statthaft sein, was einen isolierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Begründungspassagen eines Behördenbescheides ausschlösse (vgl. BayVGH, NJW 1995, 2940, 2941 für die gegen die Begründung eines strafgerichtlichen Beschlusses gerichtete Unterlassungs- und Widerrufsklage).
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